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Regelungen und Vorgaben für das Inklusive Internet

Damit alle LWL-Internetauftritte den Ansprüchen an Inklusion und Barrierefreiheit gerecht werden können, müssen einige Mindeststandards beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier. Sie wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Inhaltliche Standards

Texte in Leichter Sprache

Jeder inklusive Internetauftritt benötigt mindestens einen Übersichtstext in Leichter Sprache.

Dieser Leichte-Sprache-Text ist in der Regel eine Übersetzung des Einleitungstextes oben auf der Startseite. Dieser Einleitungstext sollte zentrale Infos zur Abteilung / Einrichtung beziehungsweise dem Thema des betreffenden Internetauftritts enthalten.

Der Text wird individuell für jeden Auftritt verfasst. Die Kosten für die Übersetzung betragen etwa 100 bis 200€ und sind von den LWL-Einrichtungen und Abteilungen selbst zu tragen.

Darüberhinaus sollten Texte, die besonders wichtig für Zielgruppen wie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder eingeschränkten Deutsch-Kenntnissen sind, in Leichte Sprache übersetzt werden.

Grundsätzlich ist es ein Ziel des Inklusiven Internets, möglichst viele Inhalte auch in Leichter Sprache anzubieten.

LWL-interner Link: Rahmenvertrag Leichte Sprache

Leichte-Sprache-Button

Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Neben der Übersetzung in Leichte Sprache, ist der Einleitungstext auch in Gebärdensprache zu übersetzen.

Die Gebärdensprachvideos können beim Rahmenvertragspartner des LWL, der Firma Signtime, in Auftrag gegeben werden. Die Übersetzung erfolgt dabei mit einem Avatar. So lassen sich nachträgliche Änderungen durchführen ohne dass die Videos komplett neu erstellt werden müssen. Die Erstellung der Gebärdensprachvideos kostet circa 350€ pro Videominute. Die Kosten sind von den LWL-Einrichtungen und Abteilungen selbst zu tragen.

Mit unserem Rahmenvertragspartner, der Firma yomma, können Gebärdensprachvideos durch qualifizierte, menschliche Dolmetscher:innen erstelt werden.

Im Sinne des Inklusiven Internets sollten zudem weitere Inhalte, als DGS-Video angeboten werden, sofern diese für Gehörlose von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise Informationen zu Museumsführungen oder Beratungsangeboten speziell für gehörlose Menschen.

Grundsätzlich ist es ein Ziel des Inklusiven Internets, möglichst viele Inhalte auch in DGS anzubieten.

LWL-interner Link: Rahmenvertrag Gebärdensprachvideos

Gebärdenavatar

Alternativtexte

Blinde Menschen und Menschen mit starken Sehbehinderungen lassen sich Internetauftritte über Software, sogenannte "Screenreader", vorlesen. Für Bilder werden dann Alternativtexte vorgelesen.

Alle Fotos, Grafiken und Illustrationen auf inklusiven Internetauftritten benötigen daher Alternativtexte.   

Sehende Nutzerinnen und Nutzer können sich den Alternativtext anzeigen lassen, wenn sie den Mauszeiger auf einem Bild verweilen lassen. So können auch LWL-Redakteurinnen und Redakteure ohne großen Aufwand überprüfen, ob korrekte Alternativtexte vergeben wurden.

 

Grafik Sonnnenblumen auf Wiese mit Alternativtext darunter: "Sonnenblumen auf Wiese"

Barrierefreie PDF-Dokumente

PDF-Dokumente, die auf inklusiven Internetseiten angeboten werden, müssen barrierefrei zugänglich sein.

Der LWL hat zur Erstellung von barrierefreien PDFs einen Rahmenvertrag mit der Firma Satzweiss.com Print Web Software geschlossen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Wenn Sie prüfen möchten, ob ein geliefertes oder selbsterstelltes PDF-Dokument barrierefrei ist, können Sie das Programm "PDF Accessibility Checker" (PAC) nutzen. Die Installation des PAC kann per OLAV-Formular bei der LWL.IT Service-Abteilung beantragt werden.

Symbol für PDF-Dateien

Technische Standards

Modulbaukasten

Alle inklusiven LWL-Internetauftritte werden mit dem Modulbaukasten auf Basis des LWL-django-CMS erstellt. LWL-Einrichtungen und Dezernate können den Modul-Baukasten kostenfrei nutzen.

Wenn Sie bereits mit der Bedienung des Django-CMS vertraut sind, werden Sie sich auch mit dem neuen Baukasten-System schnell zurecht finden. Die Bedienung bleibt im Wesentlichen gleich. Sie müssen sich nicht erneut zu einer django-CMS-Schulung anmelden. Anstelle der alten Plugins verwenden Sie nun Module. Diese sind inklusiv gestaltet und gewährleisten die technische Barrierefreiheit.

Zeichnung: verschiedene Module im Überblick

Kopf- und Fußzeile

Inklusive Internetauftritte verwenden standardisierte Kopf- und Fußzeilen.

In der Desktop-Ansicht ist die Kopfzeile fixiert das heißt sie bleibt beim Herunterscrollen erhalten. So können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die Hilfen, das Inhaltsverzeichnis oder die Suche öffnen. Mit einem Klick auf den Namen des Auftritts (oben links)  können Sie zudem zur Startseite navigieren. Die Kopfzeile kann durch LWL-Redakteurinnen und Redakteure nicht bearbeitet werden.

Die Fußzeile ist ebenfalls fester Bestandteil aller inklusiven Internetseiten. Der obere Bereich der Fußzeile (in der Abbildung blau) kann redaktionell bearbeitet werden. Der schmale Bereich darunter, in dem unter anderem Links zur Datenschutzerklärung und dem Impressum zu finden sind, kann nicht editiert werden.

Kopfzeile und Fußzeile inklusiver Internetauftritte