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Formen in Blau- und Pinktönen

Einbindung von visuellen Inhalten – Was müssen Sie im Digitelling beachten?

Welches Material benötigt Ihr Digitelling?

Fotografien im Digitelling

Bilder sind das wichtigste Mittel um Nutzerinnen und Nutzer visuell in eine Geschichte einzuführen und die emotionale Bindung zu den Protagonist:innen herzustellen.

Was Sie zeigen möchten und in welchem Stil, hängt nicht nur von Ihrer Geschichte ab, sondern auch dem Kontext, in dem diese entstehen soll.

Videos im Digitelling

Atmosphärische Videosequenzen können in einleitender Funktion als Kapiteltrenner oder als Rahmen für einen Text Verwendung finden. Erklärende Videos sind von Nöten, wenn es um die Vermittlung komplexer Inhalte geht. Emotionale Geschichten werden meist durch persönliche Interviews mit den Protagonist:innen bestärkt. Bei Beauftragung muss klar sein, welche Funktion ein Video hat.

In allen Fällen gilt es möglichst kurze Videosequenzen einzusetzen, um den Lesefluss der Nutzer:innen nicht zu stören.

Illustrationen im Digitelling

Illustrationen eignen sich besonders zur Vermittlung komplexerer Inhalte. Darüber hinaus ermöglicht eine Illustration auch eine unspezifische Bildsprache, die besonders bei heiklen Themenbereichen den nötigen Abstand erzeugt.

Die Grafiken und Illustrationen auf Ihrem Auftritt sollten möglichst einheitlich gestaltet sein, um eine harmonische Bildsprache zu kreieren.

Beauftragung: Bildmaterial

Was muss bei der Beauftragung von Bildmaterial beachtet werden?

Sie sollten bei Auftragserteilung genau absprechen, für welchen Einsatz die Aufnahmen gebraucht werden. Motive können je nach Einsatz als atmosphärisches Hintergrundbild oder detailverliebte Nahaufnahme unterschiedliche Emotionen transportieren.

Was muss inhaltlich eingebrieft werden?

  • Was soll der Bildgegenstand sein?
  • Finden die Aufnahmen drinnen oder draußen statt?
  • Ist ein Hoch- oder Querfomat gewünscht?
  • Welche Anzahl an Bildmaterial ist gewünscht?
  • Welcher Stil soll umgesetzt werden?

Tipp: Je nach Wahl des Moduls kann der Bildbeschnitt variieren, daher sollte man sich zuvor mit den Bild-Modulen des Modulbaukastens vertraut machen.

Was ist aus technischer Sicht zu beachten?

  • Für die digitale Verwendung benötigen Sie hochauflösende Bilder (mindestens 300 dpi).
  • Für die Verwendung im Digitelling werden JPG oder PNG benötigt.
  • Wie viele Abbildungen benötigen Sie und bei welchen ist eine Bildbearbeitung gewünscht? Dies sollte mit dem zuständigen Fotografen oder der zuständigen Fotografin abgestimmt sein.

Was muss aus organisatorischer Sicht beachtet werden?

  • Zu welchem Zeitpunkt benötigen Sie das Bildmaterial?
  • Muss ein Fototermin organisiert werden?
  • Wie findet die Datenübergabe statt?
  • Wer kümmert sich um die Einwilligungserklärung?
  • Entstehen Fahrtkosten?
  • Bei Personenfotografie: Kleidung, ggfs. Make-up: welche Hinweise müssen im Vorfeld gegeben werden, wer kümmert sich während des Shootings um die Beteiligten?

Beauftragung: Videomaterial

Was muss bei der Beauftragung von Videomaterial beachtet werden?

Inhaltliches Briefing:

  • Welches Thema wird behandelt? Was ist das Besondere am Thema und sollte im Mittelpunkt stehen?
  • Welche Laufzeit soll das Video haben?
  • Welchen Stil soll das Video haben?
  • Welchen Einsatzzweck hat das Video? Soll es atmosphärischer oder erklärender Art sein?
  • Finden die Aufnahmen drinnen oder draußen statt?
  • Gibt es schon erste Ideen für ein Storyboard bzw. Drehbuch?
  • Welche Protagonist:innen sind relevant?
  • Ist zusätzliches Foto-/Video- o. a. Archivmaterial vorhanden oder sinnvoll und notwendig, das im Video gezeigt werden soll/muss?
  • Hadelt es sich um rein atmosphärische Videos ohne gesprochene Sprache oder Werden Untertitel benötigt?

Organisatorisches Briefing:

  • Wo wird gedreht? Welche Dreh-Genehmigungen sind ggf. einzuholen?
  • Was ist für die Rechteklärung zu bedenken (Einwilligungserklärung der Protagonist:innen, Rechtekauf für verwendetes Bildmaterial etc.)?
  • Welcher Veröffentlichungstermin ist vorgesehen? Welche Begleitereignisse (wie Ausstellungseröffnung, Pressekonferenz) sind terminlich zu berücksichtigen?
  • Welche Ansprechpersonen sind zu berücksichtigen?
  • Entstehen Fahrtkosten?
  • Bei Personenfotografie: Kleidung, ggfs. Make-up: welche Hinweise müssen im Vorfeld gegeben werden, wer kümmert sich während des Shootings um die Beteiligten?

Was ist zum Urheberrecht zu beachten?

Für digitale Veröffentlichungen im Rahmen des Digitellings dürfen nur Ton- oder Bildaufnahmen (Fotos, Videos) verwendet werden, für die Sie das Nutzungsrecht nach Kunsturhebergesetz (KunstUrhG, kurz KUG) haben und bei denen kein Copyright verletzt wird. Außerdem muss unbedingt die exklusive unbeschränkte Nutzung der Bilder durch alle abgebildeten Personen vereinbart werden. Ebenso dürfen Name, Alter und Interviewaussagen nur dann genannt werden, wenn hierzu das Einverständnis der Betroffenen vorliegt.

1. Einwilligungserklärung Fotografin/Fotograf:

  • Dürfen Sie das Bild im Digitelling, also im digitalen Raum, verwenden?
  • Gibt es eine Verwendungsfrist zur Nutzung des Bildes?
  • Welcher Bildnachweis soll angegeben werden?
  • Liegt eine Einwilligungserklärungen vor, wenn auf dem Bild eine klar erkennbare Person abgebildet ist?
  • Besteht die Erlaubnis das Bild im Rahmen einer Marketing-Kampagne zu verwenden?

2. Einwilligungserklärung Fotografierte Person:

  • Liegt eine Einwilligungserklärungen vor, wenn auf dem Bild eine klar erkennbare Person abgebildet ist?
  • Ist abgestimmt, in welchen Medien und für welche Kanäle, die Fotografie genutzt werden darf?
  • Besteht die Erlaubnis das Bild im Rahmen einer Marketing-Kampagne zu verwenden?

3. Urheberrecht eines Kunstwerkes:

Möchten Sie eine Abbildung eines Kunstwerkes – eines Gemäldes, einer Skulptur, oder einer Fotografie – in Ihrem Digitelling verwenden, sollten Sie prüfen, wann das abgebildete Kunstwerk entstanden ist.

Das Urheberrecht eines Kunstschaffenden bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod der/des Urheber:in bestehen, das heißt, es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen Lebensdauer des Schaffenden und mindestens 70 Jahre nach seinem Tod.

Es muss demnach geklärt sein, wer die Rechte verwaltet. Meist handelt es sich hier um Nachkommen oder Verwandte. Im Bereich der Bildenden Kunst gibt es ebenfalls Agenturen, die entsprechende Nachlässe verwalten. Für die Veröffentlichung einer Abbildung kann ggf. eine Gebühr anfallen.

Bei Rechtlichen Fragen:

Bei rechtlichen Fragen, wenden Sie sich an die Rechtsgruppe des LWL.

Vorlagen: